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Anfahrt
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Von der Autobahn A2 kommend, Abfahrt Mooskirchen, weiter bis zum Kreisverkehr

 

Erste Ausfahrt aus dem Kreisverkehr ausfahren, auf Packerstraße B70

 

1,3 km Ortseinfahrt Söding, weiter auf Packerstraße B70

 

Nach 2,2 km wird der Grießbrückenweg erreicht, rechts in den Grießbrückenweg einbiegen. Dem Straßenverlauf folgen, Richtung Bahnübersetzung, weiter bis zum Abwasserverband

 

Beim Abwasserverband links abbiegen und dem Straßenverlauf

folgen

 

Nach ca. 300m haben Sie das Ziel erreicht.

 

 

Von Lieboch kommend, Packerstraße B70

 

 

weiter auf Packerstraße B70

Ortseinfahrt Schadendorf, weiter auf Packerstraße B70

 

Ortsausfahrt Schadendorf, weiter auf Packerstraße B 70 600 Meter

 

Dann links in den Grießbrückenweg einbiegen

 

Bei der kommenden Kreuzung links abbiegen und dem Straßenverlauf Richtung Bahnübersetzung folgen

 

ca. 300 m vor dem Abwasserverband haben Sie das Ziel erreicht.


 

Koordinaten: 46°59'15.0"N 15°17'40.8"E

Anfahrt

Flugraum

Auf die Einhaltung des Flugraumes ist zu achten.

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Flugraum

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Flugraum

Flugpatzordnung

Betriebsordnung Hauptflugplatz

Aktuelle Flugbetriebszeit  

9:00 -

Betriebsordnung Hauptflugplatz

Grundlagen der Betriebsordnung sind die MFBO des 

Österr. Aero-Clubs in der Fassung 1.1 vom 24.1.2022, der

Bescheid der Austro Control GmbH vom 7.12.2022 und die

Richtlinien des ÖAeC für den Betrieb von UAS 

gem. Art. 16 VO (EU) 2019/947. Diese Richtlinien und Auflagen sind für alle Mitglieder und Gastfernpiloten verbindlich einzuhalten.

Die oben genannten Regelungen werden allen Mitgliedern und Gastfernpiloten nachweislich zur Kenntnis gebracht und die Kenntnisnahme und Einhaltung durch jedes Mitglied und Gastfernpiloten schriftlich bestätigt.

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Einhaltung der MFBO, der ÖAeC Richtlinie sowie der Bescheidauflagen

 

Jedes Mitglied des Modellflugvereins hat folgende Regeln verbindlich einzuhalten:

  • -  Die Modellflugplatz-Betriebsordnung (MFBO) Version 1.0 und

  • -  die Richtlinien des ÖAeC für den Betrieb von UAS gem. Art.16 VO (EU) 2019/947 Version 1.0 und

  • -  die Auflagen und Bedingungen des Bescheides gem. Art. 16 VO (EU) 2019/947

 

Die Auflagen und Bedingungen des Bescheides haben für den UAS-Betrieb gem. Art. 16 VO (EU) 2019/947 Vorrang gegenüber den Richtlinien und der MFBO.

Benutzungsberechtigte Personen

 

Zur Inbetriebnahme eines UAS sind nur die Mitglieder dieses Modellflugvereins berechtigt. Unbefugten ist das Betreten des Geländes nicht gestattet. Die Mitglieder des Modellflugvereins werden in einer Mitgliederliste erfasst und erfüllen für einen UAS-Betrieb alle Anforderungen bezüglich erforderlicher Kompetenznachweise und Registrierung als UAS- Betreiber der VO (EU) 2019/947.

 

Alleinflugberechtigung

 

Das Mindestalter für eine Alleinflugberechtigung wird im Bescheid gem. Art. 16 VO (EU) 2019/947 auf 12 Jahre festgelegt.

Alleinflugberechtigt mit dem im Bescheid festgelegten Mindestalter und unter 16 Jahren sind nur unterwiesene Personen nach schriftlicher Freigabe durch den Vereinsvorstand (Obmann, Vorstandmitglied oder einer namhaft gemachten Person). Dieses Schriftstück ist bei jedem Alleinflug bei Anfrage der zuständigen Behörde bzw. der Exekutivbehörde vorzulegen.

 

Gastflugregelung

 

Gastfernpiloten dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Obmannes, eines Vorstandmitgliedes oder einer namhaft gemachten Person das Fluggelände benützen. Gastfernpiloten werden in einer eigenen Gästeliste erfasst und erfüllen alle Anforderungen bezüglich erforderlicher Kompetenznachweise und Registrierung als UAS-Betreiber der VO (EU) 2019/947.

Gastflüge sind nur in dauernder Begleitung eines Vereinsmitgliedes und bei geringer Frequentierung des Flugplatzes erlaubt. Der Gastfernpilot muss eine gültige Modellflug-Haftpflichtversicherung und eine Erstflug-Checkliste je Flugmodell vorweisen. Das gastgebende Mitglied ist auch für die Unterweisung des Gastfernpiloten verantwortlich. Die Gastflugerlaubnis gilt nur für den jeweiligen Kalendertag. Der Gastflugbeitrag beträgt 10,- Euro. Der Beitrag ist innerhalb von 14 Tagen dem Obmann/Sektionsleiter zu übergeben Es sind höchstens zwei Gastfernpiloten pro Tag erlaubt. Ein Vereinsmitglied kann dreimal im Kalenderjahr Gastfernpiloten einladen. Ein Gastfernpilot darf höchstens dreimal im Kalenderjahr am Flugbetrieb teilnehmen und muss sich ebenfalls in das Flugbuch eintragen. Auf korrektes Verhalten des Gastfernpiloten ist zu achten. Bei Veranstaltungen am Flugplatz kann die Vereinsleitung dazu Ausnahmen genehmigen.

 

Betriebsverantwortung und Betriebsauflagen
 

Jedes Mitglied ist verpflichtet beim Österreichischen Aeroclub eine Modellflugversicherung abzuschließen. Der Versicherungsnachweis (Sportlizenz) ist der Vereinsleitung vorzulegen. Wird keine gültige Sportlizenz vorgelegt, muss von der Vereinsleitung ein Flugverbot erteilt werden. Der Mitgliedsnachweis ist bei Nutzung des Flugplatzes mitzuführen.

Jeder Fernpilot ist verpflichtet, sich vor Aufnahme des Flugbetriebes ins Flugbuch einzutragen und nach Beendigung des Flugtages wieder auszutragen.

Die Verantwortung für den regelkonformen Betrieb eines Flugmodells obliegt dem UAS-Betreiber bzw. dem Fernpiloten. Die Ausübung jeder Tätigkeit erfolgt auf eigene Gefahr und Risiken. Der Verein und der Grundeigentümer übernehmen keinerlei Haftung für Schäden aller Art, die sich aus der Nutzung des Geländes für das Modellfliegen ableiten lassen. 
Die Erstinbetriebnahme eines UAS im Rahmen der Bewilligung gem. Art. 16 VO (EU) 2019/947 ist in der dafür vorgesehenen Erstflug Checkliste gemäß Anlage 01 (für UAS unter 25 kg Abflugmasse) bzw. Anlage 02 (für UAS über 25 kg Abflugmasse) zu dokumentieren.

Identifizierte technische oder andere Mängel sind vor einer erneuten Inbetriebnahme des UAS durch geeignete Maßnahmen zu beheben

und zu dokumentieren.

ACHTUNG: Extreme Speed-Modelle bzw. laute Flugmodelle (laute Impeller-Antriebe, hochdrehende Innenläufer etc.) dürfen nicht betrieben werden.

„3D Hubschrauberflug“ ist nicht erlaubt.

Die Piloten sind dafür verantwortlich, dass mit sicherem Flugmaterial geflogen wird. Die Modelle dürfen nur im Vorbereitungsbereich auf- und abgebaut werden.

Auf der Piste dürfen sich aus Sicherheitsgründen nur Piloten und deren Helfer aufhalten.

Wer offensichtlich in der Wahrnehmung der Aufgaben als Modellflugpilot infolge Alkoholgenusses eingeschränkt ist,

darf kein Flugmodell in Betrieb nehmen.

Veranstaltungen (z. B. Firmenpräsentationen, Flugmeetings mit Gästen oder Flugwettbewerbe) bedürfen vorab einer Genehmigung durch die Vereinsleitung.

 

Frequenznutzung für die Fernsteueranlage

 

Jeder Fernpilot muss sich vor Inbetriebnahme des Senders vergewissern, dass seine 35 MHz- Frequenz frei ist (entfällt bei 2,4 GHz – Anlagen). Die Kanalkennzeichnung durch Stecken der entsprechenden Frequenztafel ist erforderlich.

Am Hauptflugplatz sind nur 2,4 GHZ-Anlagen zugelassen.

 

Zulässiger Flugbereich des Modellflugplatzes

 

Die Durchführung von Flügen ist nur im ausgewiesenen Flugbereich bis zu einer Höhe von 150 m über Grund zulässig. Die Anlage 04

gibt eine visuelle Darstellung des Flugbereichs wieder.

 

Koordinaten des Flugbereichs: Anlage 04

 

Bei Flugbetrieb am Heli-Flugplatz ist der Flugraum so zu wählen, dass es zu keiner Gefährdung der Hubschrauberpiloten kommt. Findet am Heli-Flugplatz kein Flugbetrieb statt, kann der gesamte Flugraum genutzt werden.

Überflug von Personen und Gebieten

 

Der KFZ-Parkplatz, der Vorbereitungsplatz und der Rollbereich dürfen nicht überflogen werden. (siehe Detailansicht).

Der Überflug von unbeteiligten Personen und Menschenansammlungen ist verboten. Als unbeteiligte Personen gelten all jene Personen, die zum Zwecke des Fluges nicht erforderlich sind bzw. einer Teilnahme am Betrieb des unbemannten Luftfahrzeuges - nach Information durch den Betreiber über Risiken und Sicherheitsvorkehrungen - nicht explizit zugestimmt haben. Auch Personen in Fahrzeugen zählen als unbeteiligt und sind daher nicht zu überfliegen. Zudem ist darauf zu achten, dass Personen in Fahrzeugen keine vermeidbare Ablenkung durch den UAS-Betrieb erfahren.

Tiefe Überflüge über der Piste sind aus Gründen der Sicherheit nicht erlaubt und nur im Bereich der angrenzenden Wiese, südwestlich der Piste, gestattet. Bei Mäharbeiten auf der Start- und Landebahn bzw. bei landwirtschaftlichen Arbeiten in unmittelbarer Nähe gilt absolutes Flugverbot. Bei Feldarbeiten innerhalb des Flugkorridors ist großräumig auszuweichen.

Für den Pisten- und Vorbereitungsbereich gilt generelles Hundeverbot. Ansonsten sind Hunde aus Sicherheitsgründen an der kurzen Leine zu führen. Eltern haften für ihre Kinder.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gewichtsgrenzen der UAS

 

Der Betrieb von UAS ist ausschließlich bis zu einer Abflugmasse von bis zu 50 kg zulässig. Der Betrieb von UAS mit einer Abflugmasse von über 25 kg darf ausschließlich erst nach Überprüfung des einwandfreien technischen Zustands und der zweifachen Unterzeichnung der dafür vorgesehenen Pre-Flight (Vorflugkontrolle) Checkliste (Anlage 03) durch kompetente Fernpiloten erfolgen.

Modelle über 25 kg (bis max 50 kg Abfluggewicht) bedürfen einer gesonderten Genehmigung durch die Vereinsleitung.

 

Maximale Flughöhe

 

Grundsätzlich beträgt die maximale Flughöhe 120 müG (Meter über Grund). Auf Grund des Bescheides der Austro Control GmbH vom 16.12.2022 beträgt die erlaubte Flughöhe für unseren Modellflugplatz 150 müG. Bei Flügen über 120 müG - bis max 150 müG, ist ein

Luftraumbeobachter/Flugleiter einzusetzen.

Die im Bescheid angeführten Auflagen für den Betrieb von Flugmodellen in Höhen größer als 120 müG, sowie die Auflagen der MFBO sind verpflichtend einzuhalten.

Flüge außerhalb des Sichtbereiches sind gemäß Luftfahrtgesetz § 24 nicht zulässig.

 

Auflistung der erlaubten UAS-Antriebsarten

 

Am Hauptflugplatz sind nur Elektro-Antriebe zulässig.

 

Betriebszeiten

 

Flugbetriebszeiten von Jänner bis Dezember.

 

Täglich von 9:00 - bis Sonnenuntergang (siehe aktuelle Flugbetriebszeit).

Nach dem Ende der offiziellen Flugbetriebszeit (siehe unsere Webseite), spätestens eine Stunde danach, ist der Flugplatz zu verlassen.

An Jagdtagen gilt generelles Flugverbot.

 

 

Erste-Hilfe-Ausrüstung und Brandschutz

 

Eine Erste-Hilfe-Ausrüstung sollte für den UAS-Betrieb im privaten PKW mitgeführt werden.

Verhaltensregelungen für den UAS-Betrieb

 

Beim Fliegen gibt es keinen Vorrang. Die Piloten werden dazu angehalten, sich in geeigneter Form untereinander abzusprechen. Thermiksegler und Segelflugmodelle mit Elektroantrieb können mit Absprache in angemessener Anzahl betrieben werden.

Für die Dauer des Schlepp-Betriebes  ist der normale Flugbetrieb einzustellen. 

Mit Motorflugmodellen darf nur einzeln geflogen werden. Der Betrieb von mehr als drei Flugmodellen gleichzeitig ist aus Gründen der Sicherheit nicht zulässig.

Anfängern sollte die Möglichkeit eingeräumt werden, ihren Flug in einem freien Luftraum südlich der Flugplatzanlage, aber unter Aufsicht eines erfahrenen Piloten, zu absolvieren.

Die Flüge sind so durchzuführen, dass eine Verletzung von Personen oder Beschädigung von Sachwerten ausgeschlossen werden kann. 

Das Einschalten des Antriebes eines Flugmodells ist aus Sicherheitsgründen im  Vorbereitungsraum nicht erlaubt.

Der Motor sollte grundsätzlich erst auf der Start- Landebahn bzw. im ausgewiesenen Rollbereich eingeschaltet werden.

(siehe Detailansicht).

Die Start- und Landerichtung ist abzustimmen. Der Start und die Landung sind laut, deutlich und rechtzeitig anzukündigen. Der Start eines UAS darf nur von der ausgewiesenen Start- und Landebahn aus erfolgen. Nach der Landung ist die Start- und Landebahn sofort und ohne Aufforderung zu verlassen. Betriebsfremde und unbeteiligte Personen dürfen sich nur in einem Abstand von mindestens 30 m von der Startbahn entfernt aufhalten. Dieser Abstand kann dann unterschritten werden, wenn andere Sicherheitseinrichtung vorhanden sind (z.B. Sicherheitszaun, ...). Nur unter Aufsicht einer befugten Person ist ein kleinerer Abstand zulässig.

Bei Auftreten eines Stör-, Not- oder Unfalles sind entsprechende Verfahren und Prozeduren einzuhalten.

Es ist verboten, Wildtieren oder Vögeln mit Flugmodellen nachzustellen.

Das Campieren oder Nächtigen in mobilen Unterkünften und dergleichen ist auf unserem Flugplatz nicht erlaubt.

 

Notfallsituationen und -verfahren:

 

Unbeteiligte Person dringt in den Flugbereich ein:

  • Bei Eindringen einer unbeteiligten Person, muss der Fernpilot mit dem Kommando „Achtung, unbeteiligte Person im Fluggebiet!“ auf die Situation aufmerksam gemacht werden.

  • Das UAS ist schnellstmöglich zu landen, sobald eine Gefährdung ausgeschlossen werden kann.

  • Die unbeteiligte Person muss von einem Vereinsmitglied darauf aufmerksam gemacht werden, dass sie sich in einem Modellfluggebiet befindet.

  • Der UAS-Betrieb darf erst fortgesetzt werden, wenn sich die unbeteiligte Person aus dem Fluggebiet entfernt hat.

  • Handelt es sich um ein vorbeifahrendes Fahrzeug auf Straßen oder Wegen, die durch das Fluggebiet des Modellflugvereins führen, so ist ein entsprechender Sicherheitsabstand zwischen dem Fahrzeug und dem UAS einzuhalten.

  • Annähern eines bemannten Luftfahrzeuges an den Flugbereich:

  • Bei Annähern eines bemannten Luftfahrzeuges, muss der Fernpilot mit dem Kommando „Achtung, Flugzeug! Landen, landen!“ auf die Situation aufmerksam gemacht werden.

  • Das UAS ist schnellstmöglich zu landen, sobald eine Gefährdung ausgeschlossen werden kann.

 

 

Notfallplan:

 

  • Unkontrollierbares Wegfliegen des UAS („Fly-away“):

  • Das zuständige Flight Information Center (FIC) zu verständigen und die geschätzte verbleibende Flugdauer, sowie die allgemeine Richtung und Höhe des UAS anzugeben.

  • Zusätzlich ist in der Nähe eines kontrollierten oder unkontrollierten Flugplatzes, die örtliche Flugplatzkontrollstelle- zu informieren und die geschätzte verbleibende Flugdauer, sowie die allgemeine Richtung und Höhe des UAS anzugeben.

  • Das UAS ist nach Möglichkeit zu bergen.

  • Die Meldepflichten gemäß ÖAeC Richtlinien in der gültigen Fassung sind einzuhalten.

  • Sollte das UAS aus dem Sichtbereich entschwinden und nicht mehr auffindbar sein, so ist eine Verlustanzeige bei der nächsten Polizeidienststelle einzubringen.

     

Absturz des UAS innerhalb oder außerhalb des Flugbereiches oder Zusammenstoß von zwei oder mehreren UAS:

 

Bei Außenlandungen oder Abstürzen ist das Gelände äußerst schonend zu betreten. Die Absturzstelle ist sauber zu räumen. Bei größeren Flur- oder Ernteschäden hat der Pilot die Vereinsleitung diesbezüglich zu informieren.

• Sollte ein Brand ausgelöst worden sein so ist vom Fernpiloten oder Luftraumbeobachter die Feuerwehr und Polizei zu verständigen.

         Mit dem Handfeuerlöscher aus dem Vereinshaus ist vom Fernpiloten, vom Luftraumbeobachter oder einem der Vereinsmitglieder                 eine erste Brandbekämpfung durchzuführen bzw. ist die Ausbreitung des Feuers

         nach Möglichkeit zu verhindern, bis die Feuerwehr eintrifft.

 

• Sollten Personen verletzt worden sein so ist die Rettungskette vom Fernpiloten oder Luftraumbeobachter in Gang zu setzen.

         Absichern/Eigenschutz
         Rettungsdienst informieren/Sofortmaßnahmen

         Weitere Erste Hilfe leisten

         Die Meldepflichten gemäß ÖAeC Richtlinie Version 1.0 sind einzuhalten

 

Die örtlich gültigen Kontaktnummern sind wie folgt:

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Feuerwehr: 122

 

Polizei: 133

 

Rettung: 144

 

Flughafen oder Flugplätze in 10km Radius, deren Himmelsrichtungen und Entfernungen:

 

Flugplatz LOWG – Entfernung: 10,8 km

 

ACG-FIC Wien:  +43 (0)5 1703 / 2143

 

ACG-RCC zentrale Meldestelle: t.  +43 (0) 51703 7777 oder 7778 f. +43 (0) 51703 76
e. rcc.vienna@austrocontrol.at

Regeln hinsichtlich der zusätzlich vorhandenen Einrichtungen auf dem Modellflugplatz

 

Stromerzeugergeräte (Inverter) dürfen innerhalb der erlaubten Flugbetriebszeiten zum Laden der Akkus betrieben werden. 

Sämtliche Fahrzeuge dürfen nur für die Dauer des Besuches platzsparend auf den vorgesehenen Parkplätzen abgestellt werden.

Im Interesse aller ist der Flugplatz im sauberen und ordentlichen Zustand zu verlassen. Insbesondere das Wegwerfen von Zigarettenstummeln und Flaschenkapseln ist zu unterlassen. Am Flugplatz gibt es kein WC. Das nächste öffentliche WC befindet sich am Bahnhof Söding-Mooskirchen. Das kleine Geschäft (Notdurft) bitte diskret und nicht auf unserem Flugplatz verrichten. 

 

Sanktionen

 

Verstöße gegen die MFBO, gegen die Richtlinien des ÖAeC und gegen die Auflagen im Artikel16 Bescheid werden durch Verwarnungen, zeitlichen Flugsperren oder Vereinsausschluss seitens des Vereinsvorstandes geahndet. Jegliche Beeinträchtigung oder Störung des Luftverkehrs von nicht am Flugbetrieb beteiligten Luftfahrzeugen wird dem ÖAeC und der Luftfahrtbehörde gemeldet.

Bei Nichtbeachtung der Betriebsordnung sind nachstehend angeführte Sanktionen durch den Vorstand vorgesehen:

  1. Verwarnung durch den Obmann oder eines Mitgliedes des Vorstandes

  2. Aberkennung der Nutzungsberechtigung für diesen Tag

  3. Im Wiederholungsfall kann ein Vereinsausschluss für ein Jahr ausgesprochen werden.

  4. Bei schwerwiegenden Verstößen erfolgt ein Ausschluss aus dem Verein.

 

Weisungsrecht

Vorstandsmitglieder des MFC LIPIZZANERHEIMAT haben das Recht Weisungen zu erteilen, falls Verstöße gegen die Betriebsordnung festgestellt werden. Diesen Anordnungen ist sofort Folge zu leisten

Söding -Sankt Johann

Modellflugclub Lipizzanerheimat

Die Vereinsleitung

1. Jänner 2023

Detail
FPO Hubschrauber

Aktuelle Flugbetriebszeit  

9:00 -

Betriebsordnung Heli-Flugplatz

Grundlagen der Betriebsordnung sind die MFBO des 

Österr. Aero-Clubs in der Fassung 1.1 vom 24.1.2022, der

Bescheid der Austro Control GmbH vom 7.12.2022 und die

Richtlinien des ÖAeC für den Betrieb von UAS 

gem. Art. 16 VO (EU) 2019/947. Diese Richtlinien und Auflagen sind für alle Mitglieder und Gastfernpiloten verbindlich einzuhalten.

Die oben genannten Regelungen werden allen Mitgliedern und Gastfernpiloten nachweislich zur Kenntnis gebracht und die Kenntnisnahme und Einhaltung durch jedes Mitglied und Gastfernpiloten schriftlich bestätigt.

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Einhaltung der MFBO, der ÖAeC Richtlinie sowie der Bescheidauflagen

 

Jedes Mitglied des Modellflugvereins hat folgende Regeln verbindlich einzuhalten:

  • -  Die Modellflugplatz-Betriebsordnung (MFBO) Version 1.0 und

  • -  die Richtlinien des ÖAeC für den Betrieb von UAS gem. Art.16 VO (EU) 2019/947 Version 1.0 und

  • -  die Auflagen und Bedingungen des Bescheides gem. Art. 16 VO (EU) 2019/947

 

Die Auflagen und Bedingungen des Bescheides haben für den UAS-Betrieb gem. Art. 16 VO (EU) 2019/947 Vorrang gegenüber den Richtlinien und der MFBO.

Benutzungsberechtigte Personen

 

Zur Inbetriebnahme eines UAS sind nur die Mitglieder dieses Modellflugvereins/Sektion Hubschrauber berechtigt. Unbefugten ist das Betreten des Geländes nicht gestattet. Die Mitglieder der Sektion Hubschrauber werden in einer Mitgliederliste erfasst und erfüllen für einen UAS-Betrieb alle Anforderungen bezüglich erforderlicher Kompetenznachweise und Registrierung als UAS- Betreiber der VO (EU) 2019/947.

 

Alleinflugberechtigung

 

Das Mindestalter für eine Alleinflugberechtigung wird im Bescheid gem. Art. 16 VO (EU) 2019/947 auf 12 Jahre festgelegt.

Alleinflugberechtigt mit dem im Bescheid festgelegten Mindestalter und unter 16 Jahren sind nur unterwiesene Personen nach schriftlicher Freigabe durch den Vereinsvorstand (Obmann, Vorstandmitglied oder einer namhaft gemachten Person). Dieses Schriftstück ist bei jedem Alleinflug bei Anfrage der zuständigen Behörde bzw. der Exekutivbehörde vorzulegen.

 

Gastflugregelung

 

Gastfernpiloten dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Obmannes, eines Vorstandmitgliedes oder einer namhaft gemachten Person das Fluggelände benützen. Gastfernpiloten werden in einer eigenen Gästeliste erfasst und erfüllen alle Anforderungen bezüglich erforderlicher Kompetenznachweise und Registrierung als UAS-Betreiber der VO (EU) 2019/947.

Gastflüge sind nur in dauernder Begleitung eines Vereinsmitgliedes und bei geringer Frequentierung des Flugplatzes erlaubt.

Der Gastfernpilot muss eine gültige Modellflug-Haftpflichtversicherung und eine Erstflug-Checkliste je Flugmodell vorweisen.

Das gastgebende Mitglied ist auch für die Unterweisung des Gastfernpiloten verantwortlich. Die Gastflugerlaubnis gilt nur für den jeweiligen Kalendertag. Der Gastflugbeitrag beträgt 10,- Euro. Der Beitrag ist innerhalb von 14 Tagen dem Sektionsleiter zu übergeben.

Es sind höchstens zwei Gastfernpiloten pro Tag erlaubt. Ein Vereinsmitglied kann dreimal im Kalenderjahr Gastfernpiloten einladen.

Ein Gastfernpilot darf höchstens dreimal im Kalenderjahr am Flugbetrieb teilnehmen und muss sich ebenfalls in das Flugbuch eintragen. Auf korrektes Verhalten des Gastfernpiloten ist zu achten.

Bei Veranstaltungen am Flugplatz kann die Vereinsleitung dazu Ausnahmen genehmigen.

 

 

Betriebsverantwortung und Betriebsauflagen
 

Jedes Mitglied ist verpflichtet beim Österreichischen Aeroclub eine Modellflugversicherung abzuschließen. Der Versicherungsnachweis (Sportlizenz) ist der Vereinsleitung vorzulegen. Wird keine gültige Sportlizenz vorgelegt, muss von der Vereinsleitung ein Flugverbot erteilt werden.

Die Mitgliedsnachweis ist bei Nutzung des Heli-Flugplatzes immer mitzuführen.

Jeder Fernpilot ist verpflichtet, sich vor Aufnahme des Flugbetriebes ins Flugbuch einzutragen und nach Beendigung des Flugtages wieder auszutragen.

Die Verantwortung für den regelkonformen Betrieb eines Flugmodells obliegt dem UAS-Betreiber bzw. dem Fernpiloten. Die Ausübung jeder Tätigkeit erfolgt auf eigene Gefahr und Risiken. Der Verein und der Grundeigentümer übernehmen keinerlei Haftung für Schäden aller Art, die sich aus der Nutzung des Geländes für das Modellfliegen ableiten lassen. 
Die Erstinbetriebnahme eines UAS im Rahmen der Bewilligung gem. Art. 16 VO (EU) 2019/947 ist in der dafür vorgesehenen Erstflug Checkliste gemäß Anlage 01 (für UAS unter 25 kg Abflugmasse) bzw. Anlage 02 (für UAS über 25 kg Abflugmasse) zu dokumentieren.

Identifizierte technische oder andere Mängel sind vor einer erneuten Inbetriebnahme des UAS durch geeignete Maßnahmen zu beheben

und zu dokumentieren.

Die Fernpiloten sind dafür verantwortlich, dass mit sicherem Flugmaterial geflogen wird und es sind daher nur vom Motorenhersteller vorgesehene Schalldämpfer zugelassen. Die Modelle dürfen nur im Vorbereitungsbereich auf- und abgebaut werden.

Der Abwurf von Gegenständen oder die Verwendung von Rauchpatronen o.ä. ist nur nach einer gesonderten Genehmigung durch die Sektionsleitung erlaubt. Auf der Piste dürfen sich aus Sicherheitsgründen nur Piloten und deren Helfer aufhalten.

Wer offensichtlich in der Wahrnehmung der Aufgaben als Modellflugpilot infolge Alkoholgenusses eingeschränkt ist,

darf kein Flugmodell in Betrieb nehmen.

Veranstaltungen (z.B. Firmenpräsentationen, Flugmeetings mit Gästen und Vereinsfeste) bedürfen einer Genehmigung vorab durch die Vereinsleitung.

 

Frequenznutzung für die Fernsteueranlage

 

Für den Flugbetrieb sind nur 2,4GHz und 35MHZ Fernsteuerungen zugelassen.

Jeder Fernpilot muss sich vor Inbetriebnahme des Senders vergewissern, dass seine 35 MHz- Frequenz frei ist

(entfällt bei 2,4 GHz – Anlagen).

Die Kanalkennzeichnung durch Stecken der entsprechenden Frequenztafel ist erforderlich.

Zulässiger Flugbereich des Modellflugplatzes

 

Die Durchführung von Flügen ist nur im ausgewiesenen Flugbereich bis zu einer Höhe von 150 m über Grund zulässig.

Die Anlage 04 gibt eine visuelle Darstellung des Flugbereichs wieder.

 

Koordinaten des Flugbereichs: Anlage 04

 

Bei Flugbetrieb am Hauptflugplatz ist der Flugraum so zu wählen, dass es zu keiner Gefährdung der dortigen Fernpiloten kommt. Findet am Hauptflugplatz kein Flugbetrieb statt, kann der gesamte Flugraum genutzt werden.

 

Überflug von Personen und Gebieten

 

Der Zuschauerraum, der Parkplatz, die Vereinshütte, der Hangar sowie allfällig festgelegte Flugverbotszonen (siehe Anlage 04) dürfen nicht überflogen werden. Der Überflug von unbeteiligten Personen und Menschenansammlungen ist verboten. Als unbeteiligte Personen gelten all jene Personen, die zum Zwecke des Fluges nicht erforderlich sind bzw. einer Teilnahme am Betrieb des unbemannten Luftfahrzeuges – nach Information durch den Betreiber über Risiken und Sicherheitsvorkehrungen – nicht explizit zugestimmt haben.

Auch Personen in Fahrzeugen zählen als unbeteiligt und sind daher nicht zu überfliegen. Zudem ist darauf zu achten, dass Personen in Fahrzeugen keine vermeidbare Ablenkung durch den UAS-Betrieb erfahren.

Bei Mäharbeiten auf der Start- und Landebahn bzw. bei landwirtschaftlichen Arbeiten in unmittelbarer Nähe gilt absolutes Flugverbot.

Bei Feldarbeiten innerhalb des Flugkorridors ist großräumig auszuweichen.

Für den Pisten- und Vorbereitungsbereich gilt generelles Hundeverbot. Ansonsten sind Hunde aus Sicherheitsgründen an der kurzen Leine zu führen. Eltern haften für ihre Kinder.

 

Gewichtsgrenzen der UAS

 

Der Betrieb von UAS ist ausschließlich bis zu einer Abflugmasse von bis zu 50 kg zulässig. Der Betrieb von UAS mit einer Abflugmasse von über 25 kg darf ausschließlich erst nach Überprüfung des einwandfreien technischen Zustands und der zweifachen Unterzeichnung der dafür vorgesehenen Pre-Flight (Vorflugkontrolle) Checkliste (Anlage 03) durch kompetente Fernpiloten erfolgen.

Modelle über 25 kg (bis max 50 kg Abfluggewicht) bedürfen einer gesonderten Genehmigung durch die Sektionsleitung.

 

Maximale Flughöhe

 

Grundsätzlich beträgt die maximale Flughöhe 120 müG (Meter über Grund). Auf Grund des Bescheides der Austro Control GmbH vom 16.12.2022 beträgt die erlaubte Flughöhe für unseren Modellflugplatz 150 müG.

Bei Flügen über 120 müG - bis max 150 müG, ist ein Luftraumbeobachter/Flugleiter einzusetzen.

Die im Bescheid angeführten Auflagen für den Betrieb von Flugmodellen in Höhen größer als 120 müG, sowie die Auflagen der MFBO sind verpflichtend einzuhalten.

Flüge außerhalb des Sichtbereiches sind gemäß Luftfahrtgesetz § 24 nicht zulässig.

 

Auflistung der erlaubten UAS-Antriebsarten

Am Heli-Flugplatz sind alle Antriebsarten zulässig.

 

Betriebszeiten

 

Flugbetriebszeiten von Jänner bis Dezember

 

Betriebszeiten für Elektroantriebe:

 

Montag – Sonntag von 9:00 - Sonnenuntergang (siehe aktuelle Flugbetriebszeit)

 

Betriebszeiten für Verbrennerantriebe und 3D-Kunstflug:

 

Montag - Samstag: von 9:00 - 12:00 und von 13:00 - Sonnenuntergang (siehe aktuelle Flugbetriebszeit).

Sonntags und an Feiertagen von 13:00 - Sonnenuntergang (siehe aktuelle Flugbetriebszeit).

Nach dem Ende der offiziellen Flugbetriebszeit (siehe unsere Webseite), spätestens eine Stunde danach, ist der Flugplatz zu verlassen.An Jagdtagen gilt generelles Flugverbot.

 

 

Erste-Hilfe-Ausrüstung und Brandschutz

 

Für Modelle mit Turbinenantrieb ist ein geeigneter Feuerlöscher (CO2) einsatzbereit zu halten.

Im absperrbaren Kasten für das Flugbuch befindet sich auch ein Erste-Hilfe Paket.

 

Verhaltensregelungen für den UAS-Betrieb

 

Beim Fliegen gibt es keinen Vorrang. Die Piloten werden dazu angehalten, sich in geeigneter Form untereinander abzusprechen.

Es darf nur ein Hubschrauber im normalen Flugbetrieb geflogen werden. Zusätzlich kann am Schwebeübungsplatz, nach Zustimmung der anderen Fernpiloten, ein weiterer Hubschrauber im niedrigen Schwebeflug (max. 2m Flughöhe) eingeflogen werden. Ausnahmen dazu kann die Sektionsleitung für Veranstaltungen geben.

Bei Schleppbetrieb am Hauptflugplatz kann am Heli-Flugplatz der Flugbetrieb weitergeführt werden.

Die Flüge sind so durchzuführen, dass eine Verletzung von Personen oder Beschädigung von Sachwerten ausgeschlossen werden kann.  Die Start- und Landerichtung ist abzustimmen. Der Start und die Landung sind laut, deutlich und rechtzeitig anzukündigen. Der Start eines UAS darf nur von der ausgewiesenen Start- und Landebahn aus erfolgen. Nach der Landung ist die Start- und Landebahn sofort und ohne Aufforderung zu verlassen.

Betriebsfremde und unbeteiligte Personen dürfen sich nur in einem Abstand von mindestens 30 m von der Startbahn entfernt aufhalten. Dieser Abstand kann dann unterschritten werden, wenn andere Sicherheitseinrichtung vorhanden sind (z.B. Sicherheitszaun, ...). Nur unter Aufsicht einer befugten Person ist ein kleinerer Abstand zulässig.

Es ist verboten, Wildtieren oder Vögeln mit Flugmodellen nachzustellen.

 

Bei Auftreten eines Stör-, Not- oder Unfalles sind entsprechende Verfahren und Prozeduren einzuhalten.

Das Campieren oder Nächtigen in mobilen Unterkünften und dergleichen ist auf unserem Flugplatz nicht erlaubt.

Notfallsituationen und -verfahren:

 

Unbeteiligte Person dringt in den Flugbereich ein:

 

  • Bei Eindringen einer unbeteiligten Person, muss der Fernpilot mit dem Kommando „Achtung, unbeteiligte Person im Fluggebiet!“ auf die Situation aufmerksam gemacht werden.

  • Das UAS ist schnellstmöglich zu landen, sobald eine Gefährdung ausgeschlossen werden kann.

  • Die unbeteiligte Person muss von einem Vereinsmitglied darauf aufmerksam gemacht werden, dass sie sich in einem Modellfluggebiet befindet.

  • Der UAS-Betrieb darf erst fortgesetzt werden, wenn sich die unbeteiligte Person aus dem Fluggebiet entfernt hat.

  • Handelt es sich um ein vorbeifahrendes Fahrzeug auf Straßen oder Wegen, die durch das Fluggebiet des Modellflugvereins führen, so ist ein entsprechender Sicherheitsabstand zwischen dem Fahrzeug und dem UAS einzuhalten.

  • Annähern eines bemannten Luftfahrzeuges an den Flugbereich:

  • Bei Annähern eines bemannten Luftfahrzeuges, muss der Fernpilot mit dem Kommando „Achtung, Flugzeug! Landen, landen!“ auf die Situation aufmerksam gemacht werden.

  • Das UAS ist schnellstmöglich zu landen, sobald eine Gefährdung ausgeschlossen werden kann.

 

Notfallplan:

 

  • Unkontrollierbares Wegfliegen des UAS („Fly-away“):

  • Das zuständige Flight Information Center (FIC) zu verständigen und die geschätzte verbleibende Flugdauer, sowie die allgemeine Richtung und Höhe des UAS anzugeben.

  • Zusätzlich ist in der Nähe eines kontrollierten oder unkontrollierten Flugplatzes, die örtliche Flugplatzkontrollstelle- zu informieren und die geschätzte verbleibende Flugdauer, sowie die allgemeine Richtung und Höhe des UAS anzugeben.

  • Das UAS ist nach Möglichkeit zu bergen.

  • Die Meldepflichten gemäß ÖAeC Richtlinien in der gültigen Fassung sind einzuhalten.

  • Sollte das UAS aus dem Sichtbereich entschwinden und nicht mehr auffindbar sein, so ist eine Verlustanzeige bei der nächsten Polizeidienststelle einzubringen.

     

Absturz des UAS innerhalb oder außerhalb des Flugbereiches oder Zusammenstoß von zwei oder mehreren UAS:

 

Bei Außenlandungen oder Abstürzen ist das Gelände äußerst schonend zu betreten. Die Absturzstelle ist sauber zu räumen. Bei größeren Flur- oder Ernteschäden hat der Pilot die Vereinsleitung diesbezüglich zu informieren.

• Sollte ein Brand ausgelöst worden sein so ist vom Fernpiloten oder Luftraumbeobachter die Feuerwehr und Polizei zu verständigen.

         Mit dem Handfeuerlöscher aus dem Vereinshaus ist vom Fernpiloten, vom Luftraumbeobachter oder einem der Vereinsmitglieder                 eine erste Brandbekämpfung durchzuführen bzw. ist die Ausbreitung des Feuers

         nach Möglichkeit zu verhindern, bis die Feuerwehr eintrifft.

 

• Sollten Personen verletzt worden sein so ist die Rettungskette vom Fernpiloten oder Luftraumbeobachter in Gang zu setzen.

         Absichern/Eigenschutz
         Rettungsdienst informieren/Sofortmaßnahmen

         Weitere Erste Hilfe leisten

         Die Meldepflichten gemäß ÖAeC Richtlinie Version 1.0 sind einzuhalten

 

Die örtlich gültigen Kontaktnummern sind wie folgt:

Feuerwehr: 122

 

Polizei: 133

 

Rettung: 144

 

Flughafen oder Flugplätze in 10km Radius, deren Himmelsrichtungen und Entfernungen:

 

Flugplatz LOWG – Entfernung: 10,8 km

 

ACG-FIC Wien:  +43 (0)5 1703 / 2143

 

ACG-RCC zentrale Meldestelle: t.  +43 (0) 51703 7777 oder 7778 f. +43 (0) 51703 76
e. rcc.vienna@austrocontrol.at

Regeln hinsichtlich der zusätzlich vorhandenen Einrichtungen auf dem Modellflugplatz

 

Stromerzeugergeräte (Inverter) dürfen innerhalb der erlaubten Flugbetriebszeiten zum Laden der Akkus betrieben werden. 

Sämtliche Fahrzeuge dürfen nur für die Dauer des Besuches platzsparend auf den vorgesehenen Parkplätzen abgestellt werden.

Im Interesse aller ist der Flugplatz im sauberen und ordentlichen Zustand zu verlassen. Insbesondere das Wegwerfen von Zigarettenstummeln und Flaschenkapseln ist zu unterlassen. Am Flugplatz gibt es kein WC. Das nächste öffentliche WC befindet sich am Bahnhof Söding-Mooskirchen. Das kleine Geschäft (Notdurft) bitte diskret und nicht auf unserem Flugplatz verrichten. 

 

Sanktionen

 

Verstöße gegen die MFBO, gegen die Richtlinien des ÖAeC und gegen die Auflagen im Artikel16 Bescheid werden durch Verwarnungen, zeitlichen Flugsperren oder Vereinsausschluss seitens des Vereinsvorstandes geahndet. Jegliche Beeinträchtigung oder Störung des Luftverkehrs von nicht am Flugbetrieb beteiligten Luftfahrzeugen wird dem ÖAeC und der Luftfahrtbehörde gemeldet.

Bei Nichtbeachtung der Flugplatzordnung sind nachstehend angeführte Sanktionen durch den Vorstand vorgesehen:

  1. Verwarnung durch den Obmann/Sektionsleiter oder eines Mitgliedes des Vorstandes

  2. Aberkennung der Nutzungsberechtigung für diesen Tag

  3. Im Wiederholungsfall kann ein Vereinsausschluss für ein Jahr ausgesprochen werden.

  4. Bei schwerwiegenden Verstößen erfolgt ein Ausschluss aus dem Verein.

 

Weisungsrecht

Vorstandsmitglieder des MFC LIPIZZANERHEIMAT haben das Recht Weisungen zu erteilen, falls Verstöße gegen die Betriebsordnung festgestellt werden. Diesen Anordnungen ist sofort Folge zu leisten

Söding -Sankt Johann

Modellflugclub Lipizzanerheimat

Die Sektionsleitung Hubschrauber

1. Jänner 2023

Betriebsordnung Heli-Flugplatz

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